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Familienunternehmen unter Beschuss
Nein zur Juso-Enteignungsinitiative

Baselbieter Freisinn vom 2.5.2025

Die Juso-Initiative will mit einer 50-prozentigen Erbschaftssteuer das Klima retten – und riskiert dabei den wirtschaftlichen Rückhalt ganzer Regionen. Besonders im Baselbiet bedroht sie Familienunternehmen, Arbeitsplätze und Steuereinnahmen. Was als sozialer Fortschritt verkauft wird, entpuppt sich als Rückschritt mit fatalen Folgen.

Die Jungsozialisten fordern mit ihrer Initiative "Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)" eine Erbschaftssteuer von 50 Prozent auf Vermögen über 50 Millionen Franken. Dies ohne Ausnahmen und ergänzend zu kantonalen oder kommunalen Erbschafts- und Schenkungssteuern. Die Steuer soll von den Kantonen veranlagt und eingezogen werden und gemäss Initiativtext zu zwei Dritteln dem Bund und zu einem Drittel den Kantonen zufliessen. Was ideologisch als Beitrag zum Klimaschutz verkauft wird, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als wirtschaftsfeindliches Enteignungsprojekt mit fatalen Folgen – gerade für den Kanton Basel-Landschaft. Es ist nichts anderes als eine Enteignungsinitiative unter dem Deckmantel des Klimaschutzes.

Gefahr für Familienunternehmen im Baselbiet

Im Baselbiet sind grosse Vermögen oft in Unternehmen gebunden – in Maschinen, Immobilien, Know-how. Diese Vermögen liegen nicht auf Konten und in Wertschriftendepots. Die Nachkommen solcher Unternehmerinnen und Unternehmer verfügen selten über die liquiden Mittel, um eine 50-prozentige Erbschaftssteuer zu begleichen. Die Regelung des Vermögensübergangs von einer Generation zur nächsten ist bereits unter den heutigen Voraussetzungen ein herausforderndes Unterfangen. Bei einer Steuer von 50% werden die Hürden unüberwindbar. Die Erben müssten Firmenanteile verkaufen – oft ins Ausland. Die Folge: Verlust regional verankerter Unternehmen und damit einhergehendem Know-how, Arbeitsplätzen und Sponsoring für Kultur und Sport.

Finanzielle Selbstbeschädigung des Kantons

Der Regierungsrat warnt in seiner Antwort auf eine Interpellation (2024-361) von Landrätin Saskia Schenker: Die Initiative gefährdet die Weiterführung von Firmen, Arbeitsplatzsicherheit sowie Steuereinnahmen im Kanton. Im Jahr 2021 zahlten rund 60 besonders vermögende Personen im Baselbiet fast 100 Millionen Franken an Einkommens- und Vermögenssteuern. Diese Menschen stellen lediglich 0,2 Prozent der Steuerpflichtigen, tragen aber mehr als ein Drittel der Vermögenssteuer. Ein Wegzug dieser Steuerzahler wäre ein finanzieller Aderlass.

Der Mittelstand zahlt die Zeche

Entgegen den Behauptungen der Initianten wären eben nicht nur die Reichsten betroffen. Wenn diese ihr Vermögen und ihre Firmen ins Ausland verlagern, entfallen ihre Steuerbeiträge. Der Mittelstand – also viele von uns – werden zur Kasse gebeten, um diese Lücken zu füllen. Dass dies kein unrealistisches Szenario ist, beweist eine Umfrage von PwC bei 224 Schweizer Familienunternehmerinnen und Familienunternehmern: Schon heute prüfen 78 Prozent der Betroffenen aufgrund der Initiative den Wegzug ins Ausland.

Fazit

Enteignung ist keine Klimapolitik. Die Enteignungsinitiative der Juso ist nicht nur fiskalisch fragwürdig, sondern auch ordnungspolitisch bedenklich. Sie ist ein direkter Angriff auf unternehmerische Tradition, schwächt den Wirtschaftsstandort, gefährdet Arbeitsplätze und vertreibt finanzstarke Steuerzahler. Der Mittelstand muss die Steuerausfälle kompensieren. Der Kanton Basel-Landschaft, der viele traditionelle Familienunternehmen beherbergt, die hier investieren, Arbeitsplätze schaffen und soziale Verantwortung übernehmen, würde besonders betroffen sein.

JA zum Ausbauschritt für die Nationalstrassen (STEP)

Birsigtal-Bote vom 9.11.2024

Seit 2010 hat die Wohnbevölkerung der Schweiz um mehr als 1 Million Menschen zugenommen. Diese Menschen haben berechtigte Mobilitätsbedürfnisse, welche wir nur befriedigen können, indem wir die Verkehrsinfrastruktur insgesamt, d.h. Strasse und Schiene, ausbauen. Ein Beleg für die Wichtigkeit der sechs Ausbauprojekte im Rahmen des STEP (Strategisches Entwicklungsprogramm) sind die Staustunden auf unseren Nationalstrassen. Zwischen 2010 und 2019 haben sich diese fast verdreifacht. Konkret zählte man gemäss Bundesamt für Strassen im 2023 rund 48'000 Staustunden, überwiegend wegen Verkehrsüberlastung. Staus verursachen volkswirtschaftliche Kosten, erhöhen die Luftverschmutzung und führen zu Ausweichverkehr in den Städten und der Agglomeration. Um Staus zu verhindern, müssen wir die Engpässe auf den Nationalstrassen beseitigen. Dass Engpassbeseitigungen wirksam sind, zeigen die Beispiele Walensee (1986) und Baregg (2004), welche seit vielen Jahren einen flüssigen Verkehr ermöglichen. Genau so wird der Rheintunnel eine Entlastung für die Osttangente in Basel sein. Darum ist es für unsere Region wichtig, jetzt dem Ausbauschritt für die Nationalstrassen zuzustimmen.

JA zur BVG-Reform

Birsigtal-Bote vom 19.9.2024

Am 22. September können wir über die längst notwendige Modernisierung unserer beruflichen Vorsorge abstimmen. Die Senkung der Eintrittsschwelle sowie des Koordinationsabzuges hilft Vollzeitarbeitenden mit einem geringen Lohn, Mehrfachbeschäftigten und vor allem Teilzeitarbeitenden. Letztere sind oftmals Frauen, weshalb u.a. auch die Frauenorganisation Alliance F für die BVG-Reform ist. Zudem wird immer wieder gefordert, die Arbeitsmarktfähigkeit älterer Arbeitnehmender zu erhöhen. Die BVG-Reform macht genau das, indem die BVG-Beiträge (Altersgutschriften) für Arbeitnehmende über 55 Jahre gegenüber heute reduziert werden. Dadurch werden diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf dem Stellenmarkt vergleichsweise attraktiver. Stimmen Sie JA zur sinnvollen BVG-Reform.

NEIN zur Prämien-Initiative

Birsigtal-Bote vom 30.5.2024

Gemäss Botschaft des Bundesrates würde die Annahme der Prämien-Initiative schon im Jahr 2030 zu Mehrkosten von bis zu 11.7 Milliarden Franken pro Jahr führen. Das ist doppelt so viel wie uns die 13. AHV-Rente kosten wird. Die notwendige Erhöhung der Mehrwertsteuer und der kantonalen Steuern wird einen durchschnittlichen Haushalt mit rund 1'200 Franken pro Jahr zusätzlich belasten - eine geradezu unverschämt hohe Umverteilung zu Lasten des Mittelstandes. Das Parlament hat dies erkannt und einen gezielten, indirekten Gegenvorschlag zur Prämien-Initiative beschlossen. Dieser verpflichtet die Kantone, einen Mindestbeitrag an die Prämienverbilligung zu leisten. Bei einem NEIN zur Prämien-Initiative bleibt also nicht einfach alles beim Alten, sondern das Problem der hohen Krankenkassenprämien wird auf kantonaler Ebene angegangen.

Ein JA zur Renteninitiative ist ein JA zu sicheren AHV-Renten

Birsigtal-Bote vom 15.2.2024

Wir leben immer länger, die Geburtenrate sinkt und in den nächsten zehn Jahren werden über eine Million Erwerbstätige der sogenannten Babyboomer-Generation pensioniert. Die Folge: Immer weniger Erwerbstätige finanzieren die AHV-Renten von immer mehr Rentnern. Es ist eigentlich nichts anderes als logisch, dass bei einer höheren Lebenserwartung auch das Rentenalter angehoben werden muss. Andere Länder wie Dänemark, Holland, Belgien oder Deutschland haben das begriffen und beschlossen, das Rentenalter innerhalb der nächsten 10 Jahre auf 67 oder mehr zu erhöhen. Mit der Renteninitiative hingegen steigt das Schweizer Rentenalter bis 2033 nur auf 66 Jahre. Das Anliegen der Renteninitiative ist somit moderat und sozial. Die Erhöhung des Rentenalters ist im Vergleich zu höheren Lohnabzügen, MWSt-Erhöhungen oder Rentenkürzungen die einfachste und gerechteste Lösung, um die zukünftigen AHV-Renten zu sichern. Darum JA zur Renteninitiative.

13. AHV-Rente: weder fair noch sozial noch finanzierbar

Birsigtal-Bote vom 1.2.2024

Am 25. September 2022 hat die Schweizer Bevölkerung die Stabilisierung der AHV (AHV 21) angenommen, welche eine schrittweise Erhöhung des Rentenalters der Frauen und eine Erhöhung der Mehrwertsteuer beinhaltete. Dieser sorgfältig erarbeitete Kompromiss wird durch die jetzige Initiative für eine 13. AHV-Rente wieder torpediert. Einfach die Renten um über 8% (!) zu erhöhen ohne zugleich eine Lösung für deren Finanzierung vorzusehen ist schlicht verantwortungslos. Es wird mit der Giesskanne Geld an alle Rentnerinnen und Rentner verteilt, obwohl 80% von ihnen überhaupt keine 13. AHV-Rente benötigen. Es gibt wesentlich bessere und effektivere Möglichkeiten, um Personen zu unterstützen, die es wirklich nötig haben. Das Geld, welches wir mit der 13. AHV-Rente ohne zwingenden Grund verschleudern, fehlt uns nachher u.a. in der Gesundheits- und Bildungspolitik. Ein NEIN zur 13. AHV-Rente ist auch ein Gebot der Fairness gegenüber der jungen Generation. Auch sie soll noch auf eine sichere AHV zählen können. Die Initiative ist weder fair noch sozial noch finanzierbar – darum NEIN zur 13. AHV-Rente!

Achtung Parkgebühren

Birsigtal-Bote vom 8.6.2023

An der Gemeindeversammlung vom 15. Juni ist die Teilrevision des Parkraumreglements traktandiert. Die Parkraumbewirtschaftung wird auf alle Quartiere ausgeweitet, und wer länger als 3 Stunden parkieren will, benötigt eine digitale Einwohnerparkkarte. Der Gemeinderat beabsichtigt die Einwohnerparkarte gratis abzugeben, was ich sehr begrüsse. Nun ist aber zu befürchten, dass an der Gemeindeversammlung Anträge gestellt werden, welche eine Mindestgebühr für Einwohnerparkkarten im Reglement festschreiben wollen. Solche Gebühren sind klar abzulehnen, denn das Ziel des Parkraumreglements ist das Verhindern von externen Dauerparkern und nicht das Schröpfen der Einwohner mit einer weiteren Abgabe. Wenn Sie auch dieser Meinung sind und in Zukunft weiterhin gebührenfrei in den Oberwiler Quartieren parkieren wollen, dann sollten Sie unbedingt an der Gemeindeversammlung vom 15. Juni teilnehmen.

An der gleichen Gemeindeversammlung wird über die Abschaffung der Urnenwahl der Mitglieder der Schulräte und Sozialhilfebehörde entschieden. Die Abschaffung der kostspieligen, zeitintensiven und administrativ umständlichen Urnenwahl ist überfällig. Es gibt keinen vernünftigen Grund, weshalb Schulrat und Sozialhilfebehörde nicht wie alle anderen Kommissionen der Gemeinde durch die Gemeindekommission in Verbindung mit dem Gemeinderat gewählt werden sollten.

Vermögenssteuerreform

Birsigtal-Bote vom 17.11.2022

In Baselland bezahlen 7,7% der Haushalte über 90% der gesamten Vermögenssteuereinnahmen. Mit diesen Steuern bezahlen wir u.a. Schulen, Spitäler und Verkehrsinfrastruktur. Wenn Vermögende wegen der hohen Steuersätze in einen anderen Kanton umziehen, so fehlt uns dieses Geld im Kanton Baselland. Die Folge davon ist, dass der Mittelstand die Steuerausfälle kompensieren muss. Daran kann niemand ein Interesse haben. Hier geht es nicht, wie von linksgrüner Seite behauptet, um Steuergeschenke für die Reichsten, sondern um den Erhalt der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit des Kantons Baselland. Wir sollten zu unseren besten Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern Sorge tragen und sie nicht mit unattraktiv hohen Steuersätzen in andere Kantone vertreiben. Darum sage ich JA zur Vermögenssteuerreform.

JA zur Reform der Verrechnungssteuer

Birsigtal-Bote vom 15.9.2022

Die Reform der Verrechnungssteuer bietet die Gelegenheit, das Schweizer Steuerrecht von einem Sonderfall zu befreien, der in anderen Ländern so nicht besteht. Ausländische Investoren kaufen keine Schweizer Obligationen mit Verrechnungssteuer, weil deren Rückforderung aufwändig und in einigen Fällen gar nicht vollständig möglich ist. Mehr als die Hälfte der Schweizer Obligationen werden deshalb in ausländischen Finanzzentren wie Luxemburg emittiert. Das heisst Geschäfte, Arbeitsplätze und damit Steuereinnahmen werden ins Ausland verschenkt. Mit der Reform holen wir diese mittelfristig in die Schweiz zurück. Das allein ist Grund genug, die Reform anzunehmen. Laut Angaben des Bundes würde der Wegfall der Verrechnungssteuer auf Schweizer Obligationen die Finanzierungskosten um 0.05 Prozentpunkte senken. Dies bedeutet in Summe jährlich rund 65 Millionen weniger Zinsaufwand für Bund, Kantone und Gemeinden. Folglich profitiert auch die öffentliche Hand direkt von der Reform. Deshalb stimme ich JA zur Reform der Verrechnungssteuer.

Tempo 30 nicht durch die Hintertüre einführen

Birsigtal-Bote vom 3.3.2022

Der Gemeinderat informierte im letzten BiBo, dass Tempo 30 auf der Oberwiler Hauptstrasse eingeführt werden soll. Die berechtigte Frage lautet: Wann wurde das von wem beschlossen? Der Gemeinderat führt aus, dass die Einführung eine Folge des Beschlusses des kommunalen Richtplans sei. Dieser wurde vor 10 (!) Jahren von der Gemeindeversammlung angenommen. Darin heisst es wortwörtlich: "Prüfung von Tempo 30 auf der Hauptstrasse". Prüfung heisst aber nicht automatisch Einführung. Bei einem Geschäft dieser Tragweite darf man erwarten, dass der Gemeinderat dieses mit einer separaten Vorlage der Gemeindeversammlung vorlegt. Nur so ist auch eine politische Diskussion über Tempo 30 auf der Hauptstrasse möglich. Dies nur auf der Basis eines notabene nicht einmal publizierten Gutachtens umzusetzen, erweckt den Eindruck einer Einführung durch die Hintertüre. Ich fordere daher den Gemeinderat auf, das Geschäft an einer der nächsten Gemeindeversammlungen vorzulegen, damit die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger darüber abstimmen können.